Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Vertrags- und Geschäftsverbindungen zwischen der Dobler Werbetextilien Gesellschaft m.b.H., in der Folge kurz Firma Dobler genannt, und den jeweiligen Vertrags- bzw Geschäftspartnern, im Folgenden kurz „Kunde(n)“ genannt. Diese AGB gelten ausschließlich. Sofern die AGB eines Kunden diesen AGB entgegenstehen bzw widersprechen, wird diesen Punkten bereits jetzt widersprochen. Solche AGB haben nur dann Geltung, wenn den betreffenden Punkten selbst schriftlich zugestimmt wurde. Sofern die AGB des Kunden mit den AGB der Firma Dobler im Widerspruch stehen, sind alleine die AGB der Firma Dobler gültig. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass seine AGB nachrangig behandelt werden.
Vertragsschluss
Sämtliche Angebote der Firma Dobler sind für 14 Tage gültig, sofern keine davon abweichende Gültigkeit oder Unverbindlichkeit durch die Firma Dobler im Angebot festgesetzt wird. Erhöhen sich die Preise im Zeitraum zwischen Angebotslegung und Lieferung, so ist die Firma Dobler berechtigt, denjenigen Preis zu verlangen, welcher am Tage der Lieferung gegeben ist.
Die Erstellung von Angeboten durch die Firma Dobler erfolgt entgeltlich. Der angemessene Aufwand für auf Wunsch des Kunden angefertigte Entwürfe, Skizzen oder Muster ist der Firma Dobler über ihr Verlangen auch dann zu ersetzen, wenn der in Aussicht genommene Auftrag nicht erteilt wird. Ein Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn der Kunde der Firma Dobler während der von der Firma Dobler festgelegten Gültigkeit des Angebotes die schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt oder die Firma Dobler über Ersuchen des Kunden mit der Tätigkeit beginnt. Vertreter der Firma Dobler sind zwar berechtigt, Kaufanträge in Empfang zu nehmen, nicht jedoch Verträge abzuschließen oder Zahlungen entgegen zu nehmen. Ein Vertrag kommt in diesem Fall erst dann zustande, wenn der Kaufantrag schriftlich bestätigt wird.
Lieferung, Rücktritt
In Fällen höherer Gewalt oder dem Unbrauchbarwerden eines wichtigen Arbeitsstückes bei der Firma Dobler oder einem seiner Lieferanten, sowie immer dann wenn eine allfällige Verzögerung nicht auf die Firma Dobler selbst zurück zu führen ist, ist die Firma Dobler berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten und ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % bei Artikeln mit Aufstickung oder Aufdruck sowie geringfügige Abweichungen der Qualität, Ausführung und Farbe sind in jedem Falle gestattet. Sollte die Ware ohne entsprechende Vereinbarung zurück gesendet werden, behält sich die Firma Dobler die Annahmeverweigerung vor. In Kulanzfällen wird diesbezüglich lediglich 20 % vom Warenwert als Bearbeitungsgebühr verrechnet. Sofern die Firma Dobler berechtigt vom Vertrag zurücktritt, hat sie dennoch Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen sowie der im Hinblick auf den Vertrag erbrachten Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hierdurch nur teilweise erfüllt wurde. Schadenersatzansprüche gegenüber der Firma Dobler wegen Rücktritt vom Vertrag sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Preise, Anzahlungen, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Mahn- und Inkassokosten
Die jeweiligen Preise ergeben sich entweder aufgrund der internen Abrechnungspraxis der Firma Dobler oder aufgrund von verbindlichen Angeboten. Zu den jeweiligen Preisen wird Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß dazu gerechnet. Die Verpackungskosten für den Versand sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.
Über den im Angebot enthaltenen Leistungsumfang hinausgehende Lieferungen oder Leistungen können von der Firma Dobler gesondert in Rechnung gestellt werden.
Sofern die Firma Dobler einen Auftrag übernimmt, so ist der Kunde in jedem Falle verpflichtet, die diesbezüglichen Designkosten binnen 14 Tagen ab Zugang der Unterlagen und der diesbezüglichen Rechnung zu bezahlen. Wird vereinbart, dass diese Kosten dem Kunden wieder gutgeschrieben werden, sofern er der Firma Dobler auch den Auftrag zur Erstellung des Produktes erteilt, so ändert dies nichts an der genannten Fälligkeit der Kosten. Die gut zu schreibenden Kosten sind erst bei Erstellung der Rechnung durch die Firma Dobler zu berücksichtigen.
Die Firma Dobler hat Anspruch auf Anzahlungen betreffend die Materialkosten. Der Kunde hat der Firma Dobler binnen 14 Tagen ab Zugang der diesbezüglichen Anzahlungsrechnung die im Angebot ausgewiesenen Materialkosten für das Material zu bezahlen.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Ablieferung des Produktes. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Zahlungen immer sofort bei Zugang der Rechnung, spätestens jedoch binnen 30 Tagen zur Einzahlung zu bringen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewährt die Firma Dobler 2 % Skonto. Spätestens nach Ablauf von 30 Tagen tritt Zahlungsverzug ein. Für diesen Fall gelten 12 % Verzugszinsen pro Jahr als vereinbart.
Ist der Kunde mit einer Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann die Firma Dobler die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung oder sonstigen Leistungen aufschieben, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, den gesamten noch offenen ihr zustehenden Betrag fällig stellen (Terminsverlust) sowie bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Zahlungen an Vertreter der Firma Dobler wirken nicht schuldbefreiend. Die Firma Dobler ist nicht verpflichtet, offene Rechnungsposten gesondert einzumahnen.
Gefahrenübergang, Gewährleistung, Schadenersatz, Verjährung
Der Kunde übernimmt mit der Übergabe die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware. Spätestens mit der Bezahlung der Rechnung gilt das Werk als übernommen. Sofern die Übergabe der Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder an eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt erfolgt, beginnt die Übergabe und somit der Gefahrenübergang zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an diese.
Die Firma Dobler leistet für Mängel der Ware, sofern sie zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, zunächst Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Wird eine Leistung auf Grund von Zeichnungen, Entwürfen, Skizzen, Stickkarten, Modellen, Sieben, Schablonen und sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung der Firma Dobler nur auf die bedingungsgemäße Ausführung. Die Firma Dobler trägt keinerlei Haftung für Druckfehler. Insbesondere nicht auf Grund der Unleserlichkeit der beigebrachten Vorlagen, nachträglicher Änderungen oder fernmündlich erteilter Anweisungen. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne die Zustimmung der Firma Dobler Änderungen am von ihr erstellten / gelieferten Produkt vorgenommen werden. Durch gewährleistungspflichtige Leistungen und Lieferungen wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Der Kunde verpflichtet sich, allfällige Mängel sofort nach deren Kenntnis der Firma Dobler schriftlich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Es wird vereinbart, dass den Kunden die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, die im Zusammenhang mit der Gewährleistung stehen, trifft. Dies betrifft insbesondere den Mangel selbst, sowie die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängel sind spätestens eine Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Treten die Mängel nur bei einem Teil der Lieferung auf besteht keine Berechtigung zur Beanstandung der Gesamtlieferung. Die Firma Dobler haftet keinesfalls für Mangelfolgeschäden, sofern ihr nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Die Firma Dobler ist bei Werkverträgen einvernehmlich von der Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB und ähnlichen Bestimmungen in anderen Rechtsvorschriften befreit.Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr für bewegliche Sachen.Etwaige Schadenersatzansprüche gegen die Firma Dobler verjähren grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach Ablauf von 3 Jahren nach der Übergabe. Auch ist die Haftung der Firma Dobler auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies betrifft nicht nur die Arbeiten der Firma Dobler, sondern insbesondere auch ein mögliches Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Den Kunden trifft auch die Beweislast für ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten der Firma Dobler, sodass die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB zugunsten des Kunden nicht Platz greift.Reklamationen bzw Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des zu bezahlenden Entgelts. Dieser ist jedenfalls bei Fälligkeit gemäß Rechnungslegung der Firma Dobler in voller Höhe an die Firma Dobler zu bezahlen.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bei der Firma Dobler. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich und schonend zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich weiters, Zugriff von dritter Seite auf die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere auch von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, der Firma Dobler umgehend mitzuteilen. Dies betrifft ebenso etwaige Beschädigungen an der Ware. Der Kunde verpflichtet sich auch, alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Investitionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. Weiters ist die Firma Dobler berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden umgehend vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.Im Übrigen verpflichtet sich der Kunde auch, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes weder weiterzuveräußern noch sonst Rechte an der Ware an Dritte einzuräumen. Ebenso ist jede Veränderung der Ware vertragswidrig, solange die Ware noch nicht bezahlt bzw der Eigentumsvorbehalt aufrecht ist.
Namen- und Markenaufdruck, Urheberrechte, Vertraulichkeit
Die Firma Dobler ist zum Aufdruck eines Firmen- oder Markennamens auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne ausdrückliche Bewilligung des Kunden berechtigt.
Die Firma Dobler behält sich sämtliche Rechte an den von ihr verwendeten Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Stickkarten, Maßbildern, Beschreibungen usw. vor. Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht von der Firma Dobler stammen, vom Kunden nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese sind der Firma Dobler über ihr Verlangen sofort zurückzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma Dobler gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Tritt der Kunde einem allfälligen Verfahren – nach Streitverkündung – nicht als Streitgenosse auf Seiten der Firma Dobler bei, ist die Firma Dobler berechtigt, den Klagsanspruch anzuerkennen.
Werden die Vorlagen von der Firma Dobler selbst angefertigt, stellen diese alleiniges Eigentum der Firma Dobler da, selbst wenn dem Kunden die Herstellung der Vorlage in Rechnung gestellt wird. Die Kunden verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie von der Firma Dobler erhalten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten verschlossen zu halten. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Abtretungs- und Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit allfälligen Forderungen gegenüber der Firma Dobler aufzurechnen. Ebenso ist der Kunde nicht befugt, allfällige Forderungen gegenüber der Firma Dobler an Dritte abzutreten. Eine solche Forderungsabtretung ist gegenüber der Firma Dobler rechtsunwirksam.
Zustellungen, Adressänderungen, Datenschutz
Der Kunde gibt zu Beginn der Kontaktaufnahme seine Adresse und sonstigen Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail etc) bekannt. Der Kunde verpflichtet sich, allfällige Änderungen seiner Adresse oder Kontaktdaten umgehend der Firma Dobler mitzuteilen, solange das Vertragsverhältnis bzw auch die Gewährleistungs- und Schadenersatzfrist offen ist. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so gilt die Zustellung an die ursprünglich bekannte Adresse bzw die diesbezüglichen Adressdaten als gültig, sodass auch ein Schriftverkehr an eine solche Adresse als zugestellt gilt.
Der Kunde bestätigt mittels Unterschrift die Kenntnisnahme und den Erhalt des Informationsblattes zur Datenschutzerklärung, in welchem alle erforderlichen Informationen zur Verarbeitung der Daten und zu seinen Rechten angeführt sind. Eine Datenschutzerklärung ist jederzeit unter www.dobler-textil. at einsehbar.
Salvatorische Klausel, mündliche Nebenabreden
Sollten Bestimmungen dieser AGB auch nur teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung gilt jene als vereinbart, die der Bestimmung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Firma Dobler am Nächsten kommt. Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Fristsetzungen, Mängelrügen etc, insbesondere auch von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Wurde keine Schriftform eingehalten, so sind die betreffenden Nebenabreden für die Firma Dobler nicht verbindlich und daher rechtsunwirksam. Dies gilt insbesondere auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Vertragssprache
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen der Firma Dobler und ihrer Kunden wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 6833 Klaus (Österreich) zuständigen Gerichtes vereinbart, wobei es der Firma Dobler freisteht, auch einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen. Weiters wird die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechtes mit Ausschluss der Verweisungsnormen und die deutsche Vertragssprache vereinbart.
Klaus, am 01.01.2019